Veranstaltung: Haussanierung & Fördergelder

Auf der dritten Veranstaltung der Infotage Klimaschutz am 19. März 2024 ging es rund um das Thema Fördergelder bei der Haussanierung. Wir verweisen dabei gerne nochmals auf die aktuellen Zahlen zum Gebäudebestand in der Samtgemeinde, welche im Rahmen der THG-Bilanz in 2023 erstellt wurde: mehr als 60% der Bestandsgebäude sind vor 1970 errichtet worden, sogar mehr als 33 % sind älter als 1948. Gute Gründe also für viele Bürgerinnen und Bürger aus der Samtgemeinde sich über die aktuellen Förderbedingungen zu informieren.

Als Referent zu Gast war an diesem Abend mit dem Dip. Ing Jens Eberhardt Dzialas von der Verbraucherzentrale Hannover ein echter Lokalmatador, den Dzialas wohnt in der Samtgemeinde. Neben Beratungstätigkeiten in verschiedenen umliegenden Kommunen arbeitet er seit Jahren auch als Energieberater in der Direktberatung vor-Ort für die Verbraucherzentrale bzw. auch in der begleitenden Baubetreuung.

Infotage Klimaschutz – Haussanierung: wo gibt es Fördergelder für Heizung, Dämmung & Co.?

Er begann seinen Vortrag mit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch Heizungsgesetz genannt), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und viele Menschen in der Bundesrepublik verunsichert hat. Dies lag zum Teil auch an den in 2023 (auch durch die Medien) widersprüchlichen Aussagen, so dass sich viele Besucher*innen in erster Linie Klarheit von dem Vortrag versprachen.

Leider dürfen wir die Folien der Verbraucherzentrale nicht veröffentlichen. Trotzdem hier einige Details aus dem Vortrag/dem neuen GEG:

  • Heizungstausch: dieses Förderprogramm als Einzelmaßnahme ist seit 2024 bei der KfW zu beantragen (ehemals Bafa)
  • Förderantrag stellen: möchte man zu einer Einzelmaßnahme eine Förderung beantragen, so benötigt man zunächst ein Handwerkerangebot. Dieses ist dem Förderantrag zwingend beizulegen
  • Zinsgünstiger Ergänzungskredit: bis zu 120.000 Euro für Einzelmaßnahmen bei der KfW möglich
  • Beantragung Fördergelder für selbstnutzende Eigentümer: seit dem 27.02. 2024 möglich
  • Beantragung Fördergelder von Eigentümern bestehender Mehrfamilienhäuser: voraussichtlich ab dem 03.05. 2024
  • Beantragung Fördergelder für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen: voraussichtlich ab dem 06.06. 2024

Das gesamte Förderprogramm mit all seinen Details ist hier in der Tiefe nicht darstellbar und wird laufen aktualisiert, so dass eine korrekte Darstellung hier keine Sinn ergibt. Bitte suchen Sie dazu entsprechende Internetportale auf:

Für eine individuelle und unabhängige Beratung empfehlen wir die günstigen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Neben der kostenfreien online bzw. telefonischen Beratung gibt es auch die Vor-Ort Beratung (ca. 1,5 Std.) die von der Bundesregierung gefördert werden und einen Eigenanteil von maximal 30 Euro beinhalten. Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (auf der Internetseite bzw. per Telefon: 0800 – 809 802 400)
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen (auf der Internetseite bzw. per Telefon: 0511 91196 – 0)
  • Interessierten können sich auch direkt bei Herrn Dzialas melden, um diese Leistungen zu buchen bzw. um offene Fragen zu klären (info@energieberater-vorort.de bzw. per Telefon:04252 – 911 232)

Die rund 60 Besucher*innen der Abendveranstaltung stellten im Anschluss an den Vortrag noch diverse Fragen, so dass ein reger Austausch vorhanden war. Das Interesse und die o.g. Bestandszahlen zu den Häusern zeigt deutlich, dass in den nächsten Jahren das Thema Haussanierung eines der Kernthemen in Sachen Klimaschutz und Energiesparen in der Samtgemeinde sein wird.

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