Mit dem Beschluss des Rates der Samtgemeinde in 2021 wurde ein Förderantrag auf Bundesebene gestellt, um ein sogenanntes „Integriertes Klimaschutzkonzept“ (IKK) für die Samtgemeinde zu erarbeiten. Zur Umsetzung hat die Samtgemeinde entsprechend der Förderrichtlinien einen Klimaschutzmanager eingestellt. Dieser hat nun die Aufgabe, im Förderzeitraum 01.05. 2022 bis 30.04. 2024 das IKK auszuarbeiten.
Ein IKK dient der Planung und Optimierung des Klimaschutzes in unserer Samtgemeinde. Es ist sozusagen ein politischer und gesellschaftlicher beschlossener Fahrplan (Maßnahmenkatalog) zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen für mindestens die nächsten zehn Jahre. Zunächst werden dafür anhand einer CO2-Bilanz der derzeitige Energieverbrauch sowie der daraus entstehende CO2-Ausstoß der Samtgemeinde ermittelt (Privathaushalte, Wirtschaft, Kommune und Verkehr) .
Ab jetzt geht es darum, diese Energieverbräuche und Ausstöße schrittweise zu verringern. Dafür werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen festgelegt. Kern des Ganzen ist der sogenannte Maßnahmenkatalog. In dem Katalog wird jede Maßnahme wie folgt beschrieben:
Analog zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung sowie des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG, Juli 2022) hat die SG (bezogen auf den CO2-Ausstoß von 1990) folgende Klimaschutzziele: