An der Erstellung das Klimaschutzkonzeptes und vor allem des Maßnahmenkataloges kann und sollte sich auch die lokale Bevölkerung beteiligen. Im Rahmen eines sogenannten Konsultationsverfahrens können Verwaltung, Politik, Interessens- und Umweltverbände, Energieversorger sowie Bürgerinnen und Bürger sich dazu äußern und Vorschläge und Ideen zum Maßnahmenkatalog einbringen.
Ideen und Vorschläge können noch bis zum 1. Juni 2023 eingereicht werden. Entweder persönlich im Rathaus in die Sammelbox vor dem Bürgerbüro, per E-Mail unter: klimaschutz@bruchhausen-vilsen.de oder bei den unten aufgeführten Veranstaltungen. Um so mehr Ideen /Vorschläge wir erhalten, um so mehr wird auch Ihre Meinung berücksichtigt werden. Machen Sie mit!
Der öffentliche Beteiligungsprozess startet am 14. März 2023. Alle Veranstaltungen finden im Forum des Schulzentrum in Bruchhausen-Vilsen statt. Die Samtgemeinde im Namen des Samtgemeindebürgermeisters Bernd Bormann lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Hier die Termine auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept für unsere Samtgemeinde:
Alle Ideen und Vorschläge werden nach dem 1. Juni der Lenkungsgruppe vorgelegt. Die Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern, der Verwaltung, dem Klimaschutzmanager sowie der Politik. Diese Gruppe hat nun die Aufgabe, den Maßnahmenkatalog zusammenzustellen. Dabei werden alle Maßnahmen nach verschiedenen Kenngrößen (z.B. Kosten, Minderungspotential CO2, Zeitraum und Umsetzung) gewichtet und in ein entsprechendes Ranking geordnet. Abschließend werden die Maßnahmen in den Katalog aufgenommen, die das Klimaschutzziel (bis 2045 Klimaneutralität) der Samtgemeinde möglich machen.
Die eingereichten Vorschläge können hier auf dieser Seite eingesehen werden. Anschließend werden sie der Lenkungsgruppe übergeben, die dann den Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes erarbeitet. Die einzelnen Maßnahmen sollen dann das aufgestellte Ziel (Klimaneutralität bis 2045) gewährleisten.
Bis zum 31. Oktober 2023 muss das Klimaschutzkonzept dann vom Samtgemeinderat verabschiedet und dem Fördergeber vorgelegt werden. Danach beginnt die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs.