Am 27. Februar startet bei der KfW das Förderprogramm zum Thema Heizung „Heizungsförderung für Privatpersonen“, welches die Nummer 458 trägt. Der maximale Zuschuss für den Förderantrag beträgt 23.500 Euro pro Heizung und lässt sich im „Kundeportal Mein KfW“ beantragen.
Hier geht’s zum Förderrechner der Stiftung Warentest.
Zusätzlich steht auch das zinsgünstige Ergänzungskredit „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (Nummer 358, 359) zur Verfügung, welche bei der eigenen Hausbank zu beantragen ist. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Förderzusage für die o.g. Heizungsförderung 458 bei KfW oder BAFA erfolgen.
Laut KfW wird es für weitere Antragstellergruppen im Verlauf des Jahres 2024 weitere Fördermöglichkeiten geben. Details dazu sind auf der Seite zur Heizungsförderung der KfW zu finden. Die KfW ist seit 2024 für die Förderung zuständig. Bis Ende letzten Jahres war die BAFA für die direkten Zuschüsse bei neuen Heizungen zuständig. Nur für den Bau von Gebäudenetzen – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung – verbleibt die Förderung beim BAFA.