Zum 1. Januar 2024 tritt das sogenannte Heizungsgesetz (GEG – Gebäudeenergiegesetz) in Kraft: Es reformiert das bisherige GEG und hat als Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen zu gewährleisten. Die Diskussion über das Gesetz hat in den vergangenen Monaten viele Menschen verunsichert und teilweise zu falschen Annahmen geführt. Denn viele Regelungen greifen erst später, es gibt zudem lange Übergangsfristen. Hier nun die wichtigsten Details im Einzelnen.
Was will das Heizungsgesetz?
Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie, Holz, Biogas sowie Biomasse) betrieben werden. Das Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026.
Was gilt für bestehende Heizungen?
Für bestehende, funktionierende Heizungen ändert sich erst einmal nichts, sie dürfen weiterlaufen.
Und was passiert, wenn meine Heizung im Bestand kaputt geht?
Im Falle eines Reparaturbedarfs darf die alte Heizung wieder instand gesetzt werden. Muss die alte Heizung doch raus, gilt das neue Heizungsgesetz erst wenn in der Kommune ein Wärmeplan vorliegt (Kommunale Wärmeplanung). Unabhängig von der Wärmeplanung gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren bis maximal 2029.
Darf man im Jahr 2024 noch eine Gasheizung einbauen?
Gasheizungen dürfen ab Januar 2024 nur noch nach einer verpflichtenden professionellen Beratung eingebaut werden. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker. Die Beratung soll dazu dienen, die künftigen finanziellen Nachteile einer derartigen Heizform darzustellen. Denn es ist absehbar, dass die Gaspreise – allein schon wegen der Erhöhung des CO2-Preises – in den kommenden Jahren deutlich steigen werden. Wer ab 2024 eine Gasheizung in bestehende Gebäude einbauen lässt, muss diese zudem ab 2029 zu steigenden Anteilen mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder mit Wasserstoff betreiben.
Ich möchte jetzt auf erneuerbare Energien beim Heizen umstellen. Welche Förderung gibt es?
Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu soll es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung soll 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
Bundeshaushalt 2024: Unterstützung für Heizungstausch bleibt
Die neuen Förderrichtlinien sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Die Mittel für die BEG-Förderung werden mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Nach der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 soll die Unterstützung für den Heizungstausch ebenso wie die Strompreisentlastung durch die abgeschaffte EEG-Umlage erhalten bleiben.