Balkonsolaranlagen – in 2024 mit mehr Power

Stecker-Solaranlagen haben in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erfahren. Günstig in der Anschaffung, einfach in der Montage und sofort nützlich, um Strom & Geld zu sparen und dabei auch noch aktiv Klimaschutz zu betreiben. Wer aktuell überlegt, sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, sollte sich gleichzeitig über die neuen gesetzlichen Regelungen informieren. Denn im neuen Jahr gibt es attraktive Änderungen beim Betrieb einer solchen Anlage. Was genau sich ändert hier im Überblick.

Betrieb bis 800 Watt erlaubt
Insgesamt dürfen Besitzer eines Balkonkraftwerkes ab 2024 bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Allerdings fehlt hier noch die offizielle Verabschiedung, der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung. Bis Ende 2023 liegt die Grenze noch bei 600 Watt.

Vereinfachte Anmeldung
Bisher mussten Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen und dem Netzbetreiber gemeldet werden. Letzteres entfällt ab 2024, um den Anschluss einer Mini-PV-Anlage so einfach wie möglich zu gestalten. Auch die Registrierung im MaStR soll vereinfacht werden, ist aber Stand Dezember 2023 noch nicht bekannt.

Photovoltaikanlage

Vorübergehende Erlaubnis von rückwärtsdrehenden Zählern
Aktuell ist es nicht erlaubt, ein Balkonkraftwerk anzuschließen, wenn noch kein Zweirichtungszähler installiert ist. Ab 2024 soll es jedoch möglich sein, Stecker-Solaranlagen übergangsweise auch an einen Rückwärtszähler anzuschließen, bis ein neuer Zähler installiert ist.

Erlaubnis von Schuko-Steckern
Der Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen Schuko-Stecker war bisher zwar nicht verboten – soll aber ab 2024 ausdrücklich erlaubt sein. Der Betrieb über Mehrfachsteckdosen ist allerdings weiterhin nicht gestattet.

Stecker-Solargeräte als privilegierte Maßnahmen
Balkon-PV-Anlagen sollen zukünftig in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden, sodass Mietende einen Anspruch auf den Betrieb eines Solarkraftwerkes haben.

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